Gründungsurkunde des jüdischen Friedhofs aus dem Jahr 1723

„Ich, Václav Ferdinand Kunáš von Machovic, Herr in Slatina, gebe hiermit kraft dieses Schreibens für mich, meine Erben, Nachfolger und alle anderen zukünftigen Inhaber dieses Gutes öffentlich und vor jedermann, besonders wo es nötig ist, bekannt, dass meine Slatiner Schutzjuden in ihrer alleruntertänigsten Supplik dargelegt haben, dass ihnen daselbst der Ort, genannt Hradce – da bereits ohnehin 12 jüdische Leichen fünfundfünfzig Jahre dort begraben liegen – zu ihren Begräbnissen privilegiert und zu ihrer Verfügung, ihrem Besitz und ihrer Nutzung auf ewige Zeiten zugewiesen ist. Da die genannten Juden für den Ort Hradce, der sich in einer Länge von 8 Klaftern und einer Breite von ebenfalls 8 Klaftern erstreckt, sowie für den Fußweg mit dem Leichnam zu meinen Slatiner Einkünften fünfzig Gulden rheinisch zu bezahlen sich verpflichtet haben und eine solche Summe von fünfzig Gulden bereits in guter Münze meinen genannten Einkünften bezahlt haben; so habe ich ihnen auch auf angemessene Bitte unverzüglich erlaubt und mich für mich, meine Erben und zukünftige Inhaber des Gutes Slatina verpflichtet, nicht nur allen jetzigen, sondern auch zukünftigen Slatiner Juden eine solche Gnade zu erweisen und sie zu berechtigen, dass sie über den obengenannten Ort auf den Hradce nach Belieben verfügen und ihn für ihre Begräbnisse auf ewige Zeiten nutzen dürfen. Jedoch mit der dringlichen Forderung, dass sie erstens diesen Ort auf ihre Kosten einfrieden, und zweitens für jeden Leichnam 45 Kreuzer, für einen fremden aber 1 Gulden, war es ein einjähriges Kind 25 Kreuzer, für ein Kind über 1 Jahr bis 3 Jahre die oben bestimmten 45 Kreuzer in meine Slatiner Einkünfte oder an alle zukünftigen Besitzer zu zahlen verpflichtet seien, wobei ihnen das gnädig erteilte Privileg, die Freiheit und die Gnade gewährt wird, mein und meiner Erben starker Schutz, ferner die Verpflichtung, sie in keiner Weise weder im Begraben jener Personen oder Leichen zu behindern, noch die oben festgesetzten Abgaben für sie zu erhöhen.


Zur größeren Beglaubigung und Bestätigung all dessen habe ich eigenhändig unterzeichnet und mein Adelssiegel anhängen lassen. Gegeben auf meinem Gut Slatina am 9. März 1723.

Wentzel Ferdinand Kunasch von Machowitz"

Zuletzt aktualisiert: 27. 06. 2026