Text der Verkaufsurkunde des Prager Bischofs Tobiáš von Bechin aus dem Jahr 1284

„Wir, Bischof Tobiáš von Gottes Gnaden, Bischof von Prag, möchten allen Orten, die jetzt für Schriftstücke bestimmt sind, zur Kenntnis bringen, dass wir einen Teil des Grundbesitzes unseres Bistums, der an verschiedenen Orten in verschiedene kleinere Teile aufgeteilt ist, in der Absicht, eine Verbesserung mit Zustimmung der ehrenwerten Männer, der Vorsteher, des Herrn Dekans und des Kollegiums unseres Prager Domkapitels, unserer lieben Mitbrüder, vorzunehmen, einige Grundstücke unseres Bistums im Dorf Slatina in drei Hufen und im Dorf Na poli, auf zwei ländliche Hofstellen aufgeteilt, für hundertsiebzig Silbermark dem edlen Herrn Bohuslav, dem Burggrafen auf Zvíkov, mit dem ewigen Erbrecht verkauft haben, für welchen Geldbetrag wir nämlich nach unserem Urteil einen nützlicheren Besitz für uns und unsere Kirche als gleichwertig erachtet haben.


Zur Beglaubigung dieses unseres Verkaufs und als bleibender Nachweis werden wir dem erlauchten Herrn Bohuslav eine Urkunde ausstellen, die sowohl mit unserem Siegel als auch mit dem Siegel des Vorstehers unseres Domkapitels versehen ist."

Zuletzt aktualisiert: 27. 06. 2026