Elektronische Registrierungsstelle

Die elektronische Registrierungsstelle dient zum Empfang aller an das Gemeindeamt Slatina gesendeten Datennachrichten.

Elektronische Adresse der elektronischen Registrierungsstelle:

podatelna@obec-slatina.eu
ID der Datenschachtel: km7bia3

Postadresse für die Einreichung von Eingaben:

Gemeindeamt Slatina
Slatina 62
341 01 Slatina

Adressen für persönliche Einreichung:

Gemeindeamt Slatina
Slatina 62
341 01 Slatina
Montag und Mittwoch von 9:00 bis 11:00 Uhr, Freitag von 18:00 bis 20:00 Uhr.
Zu anderen Zeiten nach Vereinbarung.

Bestätigungsregeln für den Empfang von Datennachrichten:

Beim Empfang einer Datennachricht überprüft die elektronische Registrierungsstelle, ob alle erforderlichen Voraussetzungen für die Bearbeitung erfüllt sind, wie z. B. Lesbarkeit, Überprüfung auf Schadsoftware, garantierte elektronische Signatur. Nach der Überprüfung sendet sie eine E-Mail-Nachricht an die Adresse des Absenders, die Informationen über den Status der Datennachricht enthält, ob sie von der elektronischen Registrierungsstelle empfangen wurde, die Identifikationsdaten der Einreichung oder im gegenteiligen Fall nicht empfangen wurde und aus welchen Gründen. Eine Datennachricht, bei der Schadsoftware gefunden wird, wird nicht bearbeitet.

Technische Parameter der empfangenen Datennachrichten:

Datennachrichten werden in folgenden Formaten empfangen:

RTF – Rich Text Format
PDF – Portable Document Format (Adobe Acrobat File)
TXT – Reintext
DOC – MS WORD Dokument
XLS – MS EXCEL Tabelle
oder in anderen häufig verwendeten Formaten von Datennachrichten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt, wo Ihnen unsere Mitarbeiter mitteilen, ob das betreffende Format akzeptabel ist

Der Empfang in anderen Formaten ist auf technische Möglichkeiten der Registrierungsstelle beschränkt.

Technische Parameter physischer Datenträger, auf denen Datennachrichten übermittelt werden können:

Datennachrichten werden auf CD, DVD oder anderen technischen Datenträgern empfangen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Amt, wo Ihnen unsere Mitarbeiter mitteilen, ob die technischen Parameter des betreffenden physischen Datenträgers akzeptabel sind.

Verfahren bei Erkennung von Schadsoftware in einer empfangenen Datennachricht:

Eine Datennachricht, bei der Schadsoftware gefunden wird, wird nicht bearbeitet. Wenn aus der empfangenen Datennachricht die elektronische Adresse des Absenders ermittelt werden kann, wird eine Mitteilung über das Auffinden von Schadsoftware an diese Adresse gesendet.

Beantwortung von Fragen zum Betrieb der elektronischen Registrierungsstelle:

Ihre Fragen zum Betrieb der elektronischen Registrierungsstelle senden Sie bitte an die elektronische Adresse urad@obec-slatina.eu.

Liste der Rechtsvorschriften, wonach gegenüber dem Gemeindeamt Slatina rechtliche Handlungen in elektronischer Form vorgenommen werden können und die Anforderungen dieser Handlungen, insbesondere Anforderungen bezüglich der Verwendung einer garantierten elektronischen Signatur:

Antrag auf Bereitstellung von Informationen gemäß Gesetz Nr. 106/1999 Sb., über den freien Zugang zu Informationen, d. h. schriftlicher Antrag auf Informationen gemäß diesem Gesetz; muss nicht mit einer garantierten elektronischen Signatur unterzeichnet sein.

Eingabe gemäß Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung, muss mit einer garantierten elektronischen Signatur unterzeichnet sein, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert, das von einem akkreditierten Zertifikatsanbieter ausgestellt wurde.

Datennachrichten, die an Behörden gesendet werden, deren Anforderungen nicht durch einen Rechtsakt geregelt werden, müssen nicht mit einer garantierten elektronischen Signatur unterzeichnet sein. Dies ist beispielsweise eine typische E-Mail-Kommunikation zwischen Mitarbeitern der Behörde und Bürgern.

Wenn die oben genannten Anträge elektronisch eingereicht werden, gelten für deren Unterzeichnung die oben genannten Bestimmungen der Verwaltungsordnung.

Aktualizováno: 13. 04. 2026